Ein Spielplatz für Kinder nach DIN EN 1176

Kinder sind die Zukunft. Sie sollen frei und unbeschwert aufwachsen können. Das Spielen und Lernen muss dabei im Mittelpunkt stehen. Was kann getan werden, dass Kinder glücklich und unbeschwert heranwachsen können?
Kinder wollen spielen. Doch dazu brauchen sie Platz. Zuhause, im eigenen Heim, haben sie ein Kinderzimmer und Raum zum spielen, der Garten bietet Platz und viele Möglichkeiten zu Spiel und Spaß. Doch was, wenn Kinder mit Kindern spielen wollen?

Ein Spielplatz ist optimal

Kinder brauchen viel Bewegung an frischer Luft. Ideal ist dafür ein schöner Spielplatz. Er sollte groß, hell und im Sommer sonnig sein. Aus Sicherheitsgründen für die Kleinen sollte ein Zaun als Abgrenzung vorhanden sein. Ausgerüstet mit Spielgeräten, Schaukeln, einem großen Sandkasten und viel Grünfläche ist er optimal ausgerüstet.
Um jedoch Verletzungen und Unfälle weitestgehend zu vermeiden, müssen auf allen Kinderspielplätzen Sicherheitsbestimmungen beachtet und konsequent eingehalten werden.

Was bedeutet DIN EN 1176?

Der Spielplatzbetreiber bekommt schon in der Vorbereitungsphase Auflagen, die er strikt einhalten muss um von Anfang an Sicherheit zu gewährleisten. DIN EN 1176 ist eine festgesetzte Norm, die einzuhalten ist. Sie beinhaltet die sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielplätze und Spielgeräte. Der Spielplatzbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Anforderungen richtig angewendet werden und somit das sichere Spielen an allen aufgebauten Spielgeräten gewährleistet ist. Da die Kinder in diesem Alter oft noch nicht richtig einschätzen können, was sie für Fähigkeiten besitzen, kommt es daher schnell zu Verletzungen oder gar zu einem Unfall. Auf Grund der vielfältigen Spielgeräte und den äußeren Witterungsbedingungen ist eine regelmäßige Überprüfung aller Spielgeräte in regelmäßigen Abständen zu einer Pflicht geworden. Gegenstand dieser Überprüfung ist, herauszufinden, ob die Spielgeräte auch nach längerer Zeit noch standfest sind oder ob es zwischenzeitlich zu Abnutzungen oder zu Verschleißerscheinungen kam. Da so ein öffentlicher Spielplatz nicht nur von kleineren Kindern besucht wird, muss auch auf mutwillige Zerstörung der Geräte geachtet werden. Besonderes Augenmerk wird auf mechanisch und technisch einwandfreie Geräte gelegt. In der DIN EN 1176 wurden auch eindeutige Festlegungen getroffen die den Spielplatzboden betreffen. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, Änderungen und Reparaturen nicht ausführen lässt, muss mit Strafen rechnen. Diese können bis zur Schließung eines Kinderspielplatzes führen.

Welche Anforderungen werden an Spielgeräte und Boden gestellt?

Schon bei der Herstellung von Spielplatzgeräten müssen bestimmte Kriterien beachtet werden. Der Sicherheitsstandart steht auch hier an erster Stelle, denn der Risikofaktor beim spielen muss weitestgehend ausgeschlossen werden. So dürfen an den Geräten zum Beispiel keine scharfen Kanten und Ecken sein. Auch abnehmbare Teile sind ausgeschlossen. Ein sicherer, fester Stand schließt Unfallgefahren aus. Natürlich besteht trotz dieser Bestimmungen immer ein Restrisiko, deshalb ist es unerlässlich und Pflicht, Kinder unter 3 Jahren zu beaufsichtigen.
An die Beschaffenheit des Bodens werden erfüllbare Anforderungen gestellt. Rasen eignet sich nicht so gut als Untergrund für Spielgeräte da er sich durch Abnutzung und Witterungseinflüsse verändert. Besser geeignet sind ein Untergrund aus Beton oder Stein. Rindenmulch und Holzschnitzel sind ideal wenn die Spielgeräte fest im Boden verankert sind. Sie schließen eine größere Verletzungsgefahr aus, denn beim Fall oder Sturz gibt dieser Boden nach. Beim Aufbau der Geräte ist die Fallhöhe unbedingt zu beachten, je nach Bodenbeschaffenheit ist sie unterschiedlich.

Was muss für die Sicherheit getan werden?

Auch hier gibt es klare Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Regelmäßige Kontrollen und Reparaturen sind die Pflicht des Betreibers. Geht er nahlässig damit um und gefährdet so die Sicherheit der Kinder, kann das zur Stilllegung des Spielplatzes führen.

DIN EN1176 gilt auf allen öffentlichen Spielplätzen, auf dem Spielplatz in Kindereinrichtungen, sowie in Hotelanlagen, eben überall, wo ein Betreiber einen Spielplatz führt. Das Wohl der Kinder darf niemals außer Acht gelassen werden.

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